Bewerben in der Schweiz
Bewerben in der Schweiz: Dossier, Portale, Bewilligung
Schweizer Personalverantwortliche beurteilen ein vollständiges Dossier: Motivationsschreiben, lückenloser Lebenslauf mit der jüngsten Stelle zuoberst, dazu Arbeitszeugnisse und Diplome als Belege. Je nach Sprachregion nutzen Stellensuchende andere Portale, und für Personen ausserhalb von EU und EFTA gelten Kontingente. Dieser Ratgeber geht die Schritte der Reihe nach durch und verweist jeweils auf die amtliche Quelle.
Wie bewirbt man sich in der Schweiz?
Reichen Sie über den Kanal, den das Inserat nennt, ein vollständiges Dossier ein: Motivationsschreiben, chronologischer Lebenslauf von höchstens drei Seiten sowie Arbeitszeugnisse und Diplome in einer PDF-Datei. Danach folgen Gespräche. Die Probezeit dauert einen Monat, vertraglich bis drei. EU- und EFTA-Angehörige brauchen einen Arbeitsvertrag und die Anmeldung in der Gemeinde, alle anderen eine Bewilligung, die der Arbeitgeber beantragt.[3][9][11]
Bewerbung in der Schweiz auf einen Blick
| Thema | Üblich in der Schweiz |
|---|---|
| Dossier | Motivationsschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse und Diplome; Zeugnisse, Diplome und Zertifikate zusammen in einer PDF-Datei. |
| Lebenslauf | Höchstens drei Seiten, vollständig und ohne Lücken, die aktuelle Stelle zuerst; oben die Personalien samt Foto. |
| Motivationsschreiben | Ihre persönliche Visitenkarte: beide Postadressen, Datum, Betreff, Anrede und Unterschrift. |
| Sprache | Die Sprache des Inserats: Deutsch, Französisch oder Italienisch je nach Region, Englisch, wo das Unternehmen auf Englisch arbeitet. |
| Stelleninserate | jobs.ch, jobup.ch (Westschweiz), JobScout24, Indeed, LinkedIn, Job-Room der öffentlichen Arbeitsvermittlung, das Stellenportal des Bundes sowie Yousty und berufsberatung.ch für Lehrstellen. |
| Stellenmeldepflicht | Stellen in Berufsarten mit mindestens 5 % Arbeitslosigkeit sehen beim RAV angemeldete Stellensuchende fünf Arbeitstage früher. |
| Probezeit | Erster Monat eines unbefristeten Vertrags, verlängerbar auf drei Monate; Kündigungsfrist sieben Kalendertage. |
| Drittstaatsangehörige | Zulassung nur für Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie qualifizierte Arbeitskräfte, im Rahmen jährlicher Kontingente; das Gesuch stellt der Arbeitgeber. |
Wo Schweizer Stellen ausgeschrieben werden
Die Portale folgen in der Schweiz eher den Sprachregionen als den Branchen. Wählen Sie deshalb die Seiten, die den Kanton Ihres Wunscharbeitsorts abdecken, und ergänzen Sie sie um die Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung, das Portal des Bundes und, für den Berufseinstieg, die Lehrstellenbörsen. Die Tabelle zeigt, wofür sich welche Seite eignet.
| Seite | Art | Geeignet für |
|---|---|---|
| jobs.ch | Allgemeines Jobportal | Betrieben von der JobCloud AG; Suche nach Region und Kategorie, Profil für schnellere Bewerbungen, Arbeitgeberbewertungen und Lohnvergleich. |
| jobup.ch | Allgemeines Jobportal, Westschweiz | Bezeichnet sich als führende Jobplattform der Romandie (Genf, Waadt, Freiburg, Wallis, Neuenburg, Jura); für die Deutschschweiz verweist sie auf jobs.ch. |
| JobScout24 | Allgemeines Jobportal | Inserate für alle Regionen und Berufe, Filter nach Region, Berufsgruppe und Branche, ein Lehrstellenbereich und Bewertungen zum Bewerbungsprozess. Mit kostenloser Registrierung speichern Sie Favoriten und erhalten Job-Abos. |
| Indeed | Internationale Jobsuchmaschine | Hat eine Schweizer Seite; eignet sich als zweite Suche neben den einheimischen Portalen. |
| Fach- und Führungskräfte | Fach- und Kaderstellen, internationale Unternehmen und Kontakt zu Recruitern; hilfreich, wenn die Arbeitssprache Englisch ist. | |
| Job-Room | Öffentliche Arbeitsvermittlung | Die Job- und eService-Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung, laut arbeit.swiss die grösste Jobplattform der Schweiz. Wer beim RAV angemeldet und registriert ist, lädt Unterlagen hoch, richtet Job-Abos ein und sieht meldepflichtige Stellen zuerst. |
| Stellenportal des Bundes | Öffentlicher Dienst | Rekrutierungsseite der Bundesverwaltung, betrieben vom Eidgenössischen Personalamt (EPA), mit offenen Stellen und Hochschulpraktika für Studierende und Absolventen. |
| Yousty | Lehrstellen | Bezeichnet sich als grösstes Berufsbildungsportal der Schweiz: Lehrstellen und Schnupperlehren. |
| berufsberatung.ch | Lehrstellen und Laufbahnberatung | Das offizielle Portal der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, eine Dienstleistung des SDBB im Auftrag der Kantone mit Unterstützung des Bundes, mit eigener Lehrstellensuche und Hinweisen zum Dossier. |
| Karriereseiten | Direktbewerbung | Grössere Arbeitgeber rekrutieren über eigene Bewerbungsportale. Laden Sie das Dossier genau in der verlangten Form hoch. |
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Was ins Schweizer Bewerbungsdossier gehört
Für die öffentliche Arbeitsvermittlung entscheidet ein vollständiges, sorgfältig zusammengestelltes Dossier über den Erfolg. Ihre Tipps nennen das Motivationsschreiben als persönliche Visitenkarte, einen Lebenslauf von höchstens drei Seiten sowie Arbeitszeugnisse, Diplome und Zertifikate, zusammengefasst in einer PDF-Datei. Der Lebenslauf soll vollständig, übersichtlich und lückenlos sein, die jüngste Stelle steht zuerst. Zuoberst kommen die Personalien mit Foto, danach Berufserfahrung, Ausbildung, Sprachen, besondere Kenntnisse, Interessen und Referenzen. Aufbau und Muster zeigt unser Ratgeber Lebenslauf Schweiz.
Fordern Sie Arbeitszeugnisse frühzeitig bei früheren Arbeitgebern an und ordnen Sie sie absteigend. Die Berufsberatung nennt denselben Kern: Bewerbungs- oder Motivationsschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse und Ausbildungsabschlüsse, nach Möglichkeit in einer einzigen PDF-Datei und in der richtigen Reihenfolge. Prüfen Sie vor dem Versand Rechtschreibung, Formatierung und Dateinamen, und verwenden Sie eine seriöse E-Mail-Adresse mit Vor- und Nachnamen. Mit dem Anschreiben-Werkzeug entsteht aus Ihrem Lebenslauf ein Entwurf für das konkrete Inserat.[3][5]
Was ein Schweizer Arbeitgeber fragen darf
Nach Art. 328b OR darf der Arbeitgeber Daten über Arbeitnehmende nur bearbeiten, soweit sie deren Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Vertrags nötig sind. Laut EDÖB lässt sich davon auch mit Einwilligung nicht zulasten der Arbeitnehmenden abweichen. Im Bewerbungsverfahren sind demnach nur Fragen zu Ihren Qualifikationen und zu Punkten zulässig, die mit der Erfüllung der Aufgaben zusammenhängen. Einen Strafregisterauszug darf der Arbeitgeber nur für eine Vertrauensstellung verlangen, etwa beim Umgang mit Wertsachen oder grossen Geldbeträgen.
Nach dem allgemeinen Gesundheitszustand darf nicht gefragt werden; zulässig ist ein ärztliches Zeugnis über die Tauglichkeit für die konkrete Stelle, wobei der Arzt nur das dafür Relevante weitergibt. Das Gleichstellungsgesetz gilt von der Anstellung bis zur Kündigung und verbietet direkte und indirekte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, insbesondere wegen Zivilstand, familiärer Situation oder Schwangerschaft. Fragen zur Familienplanung haben im Gespräch also nichts verloren.[7][8]
Die Schweizer Bewerbung in sechs Schritten
Lesen Sie im Inserat, in welcher Sprache, mit welchen Unterlagen und über welchen Kanal Sie sich bewerben sollen.
- 01
Dossier zusammenstellen
Arbeitszeugnisse, Diplome und bei ausländischen Abschlüssen den Anerkennungsentscheid sammeln und zu einer klar benannten PDF-Datei vereinen.
- 02
Lebenslauf aufs Inserat ausrichten
Höchstens drei Seiten, jüngste Stelle zuerst, keine Lücken, belegbare Kenntnisse mit den Begriffen des Inserats. Prüfen Sie den Lebenslauf, um zu sehen, wie ein Bewerbermanagementsystem ihn liest.
- 03
Motivationsschreiben in der Sprache des Inserats
Warum dieser Arbeitgeber, welche Anforderungen Sie mit welchem Ergebnis erfüllen, ab wann Sie verfügbar sind. Unterschreiben nicht vergessen.
- 04
Bei Arbeitslosigkeit beim RAV anmelden
Angemeldete Stellensuchende, die sich auf Job-Room registrieren, sehen meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen.
- 05
Gespräch vorbereiten
Klären Sie, wer Sie sind, was Sie von der Stelle erwarten, warum Sie sich bewerben und was Sie über den Arbeitgeber wissen möchten. Üben Sie mit dem Interview-Vorbereitungskit.
- 06
Vertrag lesen
Bevor Sie anderswo kündigen: Bruttojahreslohn, Anzahl Monatslöhne, Arbeitszeit, Probezeit und Kündigungsfristen schriftlich prüfen.
So verlaufen Vorstellungsgespräche in der Schweiz
- Seien Sie pünktlich und rechnen Sie mit einem strukturierten Gespräch entlang Ihres Lebenslaufs, inklusive Fragen zu jedem Stellenwechsel.
- Bleiben Sie beim Sie und beim Nachnamen, bis Ihr Gegenüber etwas anderes vorschlägt; in der Romandie entsprechend beim vous.
- Halten Sie Blickkontakt und hören Sie aufmerksam zu; beides nennt die öffentliche Arbeitsvermittlung in ihren Tipps.
- Recherchieren Sie vorab die üblichen Löhne für die Stelle, damit Sie auf Nachfrage eine Zahl nennen können.
- Fragen Sie nach Team, Aufgaben und Beurteilung der Stelle; das zeigt, dass Sie sich mit der Arbeit selbst befasst haben.
Nachfragen, Lohn und Probezeit
Bleibt eine Antwort länger aus, empfiehlt die öffentliche Arbeitsvermittlung eine höfliche Nachfrage beim Unternehmen; das zeigt Ihr Interesse an der Stelle. In der Bewerbungsverwaltung halten Sie jede Bewerbung und jede Rückmeldung fest und sehen, wann eine Nachfrage fällig ist. Ihre Lohnvorstellung nennen Sie als Bruttojahreslohn, gestützt auf Vergleichswerte für Stelle und Region.
Nach Art. 335b OR gilt, wie das SECO erläutert, der erste Monat eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses als Probezeit. Sie kann auf höchstens drei Monate verlängert werden; wird mehr vereinbart, gelten trotzdem nur drei Monate. In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist sieben Kalendertage, nicht Arbeitstage.
Ein Arbeitszeugnis können Sie nach Art. 330a OR jederzeit verlangen, während der Anstellung als Zwischenzeugnis oder am Ende als Schlusszeugnis. Das Vollzeugnis äussert sich auch zu Leistung und Verhalten, die Arbeitsbestätigung nur zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Da Schweizer Arbeitgeber Zeugnisse im Dossier erwarten, lassen Sie sie sich laufend ausstellen.[3][9][10]
Bewilligung, Stellenmeldepflicht und Anerkennung
EU- und EFTA-Angehörige brauchen einen gültigen Arbeitsvertrag und melden sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise und vor Arbeitsbeginn bei der Gemeinde an. Die Bewilligung richtet sich nach der Dauer: bis zu einem Jahr eine Kurzaufenthaltsbewilligung, darüber eine B-Bewilligung. Erwerbstätigkeit unter drei Monaten braucht keine Bewilligung, muss aber gemeldet werden.
Drittstaatsangehörige werden nur als Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten oder andere qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen, in der Regel mit Hochschulabschluss und mehrjähriger Berufserfahrung; die Zahl der Bewilligungen ist durch jährliche Kontingente begrenzt. Der Arbeitgeber reicht das Gesuch mit dem Arbeitsvertrag ein und weist nach, dass er niemanden mit Vorrang rekrutieren konnte, etwa nach Meldung beim RAV und Ausschreibung über EURES. Je nach Staatsangehörigkeit ist zusätzlich ein Visum nötig.
Seit dem 1. Juli 2018 müssen Arbeitgeber offene Stellen in Berufsarten mit einer landesweiten Arbeitslosenquote von mindestens 5 % dem RAV melden. Diese Stellen erscheinen fünf Arbeitstage lang nur auf einer Plattform für angemeldete Stellensuchende, erst danach anderswo. Für bestimmte Berufe brauchen Sie die Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses; zuständig sind je nach Abschluss verschiedene Stellen, und das SBFI betreibt ein Online-Portal für die Gesuche. Wie Sie mit dem Foto umgehen, lesen Sie im Ratgeber Bewerbungsfoto.[2][4][11][12][13]
Fehler, die in der Schweiz Einladungen kosten
- Ein Lebenslauf ohne die Arbeitszeugnisse und Diplome, die Personalverantwortliche im Dossier erwarten.
- Mehr als drei Seiten Lebenslauf oder Lücken ohne Erklärung.
- Auf ein Inserat in Deutsch, Französisch oder Italienisch auf Englisch antworten, ohne zu prüfen, ob das erwünscht ist.
- Für eine Stelle in Genf oder Lausanne nur deutschsprachige Portale durchsuchen, obwohl jobup.ch den Westschweizer Markt abdeckt.
- Ein Angebot aus dem Ausland annehmen, bevor der Arbeitgeber zugesagt hat, das Bewilligungsgesuch zu stellen.
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Jobportale und Bewerbermanagementsysteme gehören ihren Inhabern. Ruubu ist unabhängig und nicht mit ihnen verbunden. Alle Seiten und was Ruubu dort tut
Häufige Fragen
- Gehört ein Foto in den Schweizer Lebenslauf?
- Ja, das ist üblich. Die öffentliche Arbeitsvermittlung setzt die Personalien samt Foto an den Anfang des Lebenslaufs. Verwenden Sie ein aktuelles, professionelles Bild; mehr im Ratgeber Lebenslauf Schweiz.
- Wie lang darf ein Schweizer Lebenslauf sein?
- Höchstens drei Seiten, so die öffentliche Arbeitsvermittlung: vollständig, lückenlos und mit der aktuellen Stelle zuerst. Zeugnisse und Diplome kommen in eine separate PDF-Datei.
- Wie lange dauert die Probezeit in der Schweiz?
- Bei unbefristeten Verträgen einen Monat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, höchstens drei Monate. In dieser Zeit können beide Seiten mit sieben Kalendertagen kündigen.
- Muss mir der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen?
- Ja. Nach Art. 330a OR können Sie jederzeit ein Zeugnis verlangen, als Zwischen- oder Schlusszeugnis, oder eine Arbeitsbestätigung, die nur Art und Dauer der Anstellung nennt.
- Kann ich mich von ausserhalb der EU oder EFTA bewerben?
- Ja, aber zugelassen werden nur Führungskräfte, Spezialisten und qualifizierte Arbeitskräfte im Rahmen der Kontingente. Das Gesuch stellt der Arbeitgeber, der zeigen muss, dass er niemanden mit Vorrang gefunden hat.
Quellen
Aussagen zu Regeln und Empfehlungen stützen sich auf diese Seiten. Wir haben jede Quelle selbst aufgerufen und gelesen.
- [1]Stellensuchende: Job-Room, RAV und öffentliche Arbeitsvermittlung · arbeit.swiss (SECO, öffentliche Arbeitsvermittlung)www.arbeit.swiss/en/jobseekers ·
- [2]Anmeldung und Registrierung · arbeit.swiss (SECO, öffentliche Arbeitsvermittlung)www.arbeit.swiss/en/jobseekers/signing-on-and-registration ·
- [3]Tipps zur Bewerbung · arbeit.swiss (SECO, öffentliche Arbeitsvermittlung)www.arbeit.swiss/en/jobseekers/tips-on-applying-for-jobs ·
- [4]FAQ zur Stellenmeldepflicht · arbeit.swiss (SECO, öffentliche Arbeitsvermittlung)www.arbeit.swiss/en/employers/faq-on-the-job-registration-requirement ·
- [5]Bewerbungsdossier für Berufstätige und Stellensuchende · berufsberatung.ch (SDBB)www.berufsberatung.ch/dyn/show/22269?lang=de ·
- [6]Lehrstellen suchen · berufsberatung.ch (SDBB im Auftrag der Kantone)www.berufsberatung.ch/dyn/show/2930 ·
- [7]Datenbearbeitung durch den Arbeitgeber · Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)www.edoeb.admin.ch/en/data-processing-by-the-employer ·
- [8]Bundesverfassung und Gleichstellungsgesetz · Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)www.ebg.admin.ch/de/bundesverfassung-und-gleichstellungsgesetz ·
- [9]FAQ zu Kündigung · Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)www.seco.admin.ch/de/faq-kuendigung ·
- [10]FAQ zu Arbeitszeugnis · Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)www.seco.admin.ch/de/faq-arbeitszeugnis ·
- [11]Arbeiten in der Schweiz · Staatssekretariat für Migration (SEM)www.sem.admin.ch/sem/en/home/overview-arbeit.html ·
- [12]Grundlagen zur Arbeitsmarktzulassung (Nicht-EU/EFTA-Angehörige) · Staatssekretariat für Migration (SEM)www.sem.admin.ch/sem/en/home/themen/arbeit/nicht-eu_efta-angehoerige/grundlagen_zur_arbeitsmarktzulassung.html ·
- [13]Anerkennung ausländischer Abschlüsse · Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)www.sbfi.admin.ch/sbfi/en/home/education/recognition-of-foreign-qualifications.html ·
- [14]jobs.ch: Stellensuche, Arbeitgeberbewertungen und Lohnvergleich · jobs.ch (JobCloud AG)www.jobs.ch/en/ ·
- [15]jobup.ch: Stellen in der Westschweiz · jobup.ch (JobCloud AG)www.jobup.ch/en/ ·
- [16]JobScout24: die Schweizer Jobplattform · JobScout24www.jobscout24.ch/en/ ·
- [17]Yousty: Lehrstellen und Schnupperlehren · Youstywww.yousty.ch/de-CH ·
- [18]Stellenportal des Bundes · Eidgenössisches Personalamt (EPA)www.stelle.admin.ch/stelle/en/home.html ·
- [19]Über Indeed · Indeedwww.indeed.com/about ·
- [20]Über LinkedIn · LinkedInabout.linkedin.com/ ·
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