Lebenslauf mit Foto: Pflicht oder Verzicht? (AGG-Hinweis)
Ein Bewerbungsfoto ist in Deutschland seit dem AGG freiwillig, aber weiterhin verbreitet. Wann ein Foto sinnvoll ist, wann Sie besser verzichten und was bei Bewerbungen ins Ausland gilt.
Von Ruubu Editorial Team7 Min. Lesezeit
Ein Foto im Lebenslauf ist in Deutschland keine Pflicht. Seit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 2006 in Kraft getreten ist, entscheiden Bewerbende selbst, ob sie ein Bild beilegen. Trotzdem gehört ein professionelles Foto in vielen Branchen weiterhin zum Standard. Ob es Ihnen nützt, hängt von Arbeitgeber, Branche und Zielland ab.
Dieser Beitrag erklärt, was das AGG regelt, in welchen Situationen ein Foto sinnvoll ist, wann Sie besser darauf verzichten und wie Sie im Zweifel entscheiden.
Was das AGG zum Bewerbungsfoto sagt
Das AGG verbietet Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Es gilt ausdrücklich auch für Bewerbungsverfahren. Ein Foto kann mehrere dieser Merkmale sichtbar machen. Das Gesetz verbietet Fotos nicht, aber Arbeitgeber dürfen ihre Auswahl nicht auf diese Merkmale stützen.
Deshalb bitten viele Unternehmen in Stellenanzeigen ausdrücklich um Bewerbungen ohne Foto oder verzichten im Bewerbungsportal auf ein Bildfeld. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat zudem anonymisierte Bewerbungsverfahren erprobt, bei denen Foto, Name und Alter in der ersten Runde fehlen. Für Sie heißt das: Ein Lebenslauf ohne Foto ist vollständig und rechtlich gleichwertig.
Warum viele trotzdem ein Foto beilegen
Gewohnheiten ändern sich langsamer als Gesetze. In vielen deutschen Unternehmen, besonders im Mittelstand, im Handel, im Vertrieb und in Berufen mit viel Kundenkontakt, rechnen Personalverantwortliche nach wie vor mit einem Bild. Ein gutes Foto gibt der Bewerbung ein Gesicht und kann einen freundlichen, gepflegten ersten Eindruck vermitteln. Ein schlechtes Foto bewirkt das Gegenteil, und das schneller als jede Formulierung im Anschreiben.
Wann ein Foto sinnvoll ist
- Die Stellenanzeige nennt ein Foto oder das Bewerbungsportal sieht ausdrücklich ein Bildfeld vor.
- Sie bewerben sich in einer Branche mit viel Kundenkontakt, etwa Vertrieb, Beratung, Hotellerie oder Einzelhandel, in der ein Foto üblich ist.
- Sie bewerben sich in Österreich oder der Schweiz, wo das Foto ebenfalls verbreitet ist.
- Sie haben ein aktuelles, professionelles Foto, das Sie so zeigt, wie Sie zum Vorstellungsgespräch erscheinen.
Wann Sie besser verzichten
- Die Anzeige bittet um eine Bewerbung ohne Foto oder das Unternehmen nutzt ein anonymisiertes Verfahren.
- Sie bewerben sich in den USA, in Großbritannien, Irland, Kanada oder Australien. Dort sind Fotos im Lebenslauf unüblich und werden häufig ungern gesehen.
- Ihr einziges Foto ist ungeeignet: Urlaubsbild, Ausschnitt aus einem Gruppenfoto, unscharfes Handyfoto oder ein Bild, das viele Jahre alt ist.
- Sie möchten bewusst nur mit Qualifikationen überzeugen. Das ist legitim und braucht keine Begründung.
Ohne Foto trotzdem persönlich wirken
Wer auf ein Foto verzichtet, muss den persönlichen Eindruck auf anderem Weg vermitteln. Das gelingt vor allem über konkrete Inhalte statt über allgemeine Eigenschaften.
- Ein kurzes Profil oben im Lebenslauf, das in zwei bis drei Sätzen sagt, wofür Sie stehen und was Sie suchen.
- Erfolge mit Zahlen, Projekten oder Ergebnissen statt bloßer Aufgabenbeschreibungen.
- Ein Anschreiben, das auf das Unternehmen eingeht und erkennbar nicht aus einer Vorlage stammt.
- Ein gepflegtes LinkedIn- oder Xing-Profil mit aktuellem Foto, das Personalverantwortliche bei Interesse ohnehin aufrufen.
Bewerbungen ins Ausland
Maßgeblich ist das Land, in dem die Stelle angesiedelt ist. Für eine Stelle in London entfernen Sie das Foto, für eine Stelle in Wien behalten Sie es. In Frankreich, Spanien und der Türkei ist ein Foto verbreitet, in den Niederlanden und Skandinavien ist beides üblich. Bei global aufgestellten Konzernen mit englischsprachiger Ausschreibung ist ein Lebenslauf ohne Foto die sicherere Wahl, sofern nichts anderes verlangt wird.
Auch das Format ändert sich: Ein englischer CV ist meist kürzer, ohne Geburtsdatum und ohne Unterschrift. Prüfen Sie die fertige Fassung am besten mit dem Lebenslauf-Check, bevor Sie sie abschicken.
Wenn Sie ein Foto verwenden: die wichtigsten Regeln
- Aktuell: nicht älter als etwa ein bis zwei Jahre und mit Ihrer heutigen Frisur und Brille.
- Professionell: Kopf und Schultern, ruhiger Hintergrund, gutes Licht, scharf.
- Passend zur Branche: Kleidung eine Stufe formeller als im Arbeitsalltag.
- Freundlich: entspannter Gesichtsausdruck, Blick in die Kamera.
- Gut platziert: oben rechts neben den Kontaktdaten oder in der Kopfzeile, in moderater Größe. Ein Deckblatt mit größerem Foto ist möglich, aber kein Muss.
- Hochformat: Das klassische Format im deutschen Lebenslauf ist ein Porträt im Seitenverhältnis von etwa 3:4.
Ausführliche Hinweise zu Kleidung, Hintergrund und Pose finden Sie in unserer Checkliste für das Bewerbungsfoto.
Foto im Lebenslauf, auf dem Deckblatt oder im Portal?
In einer klassischen Bewerbungsmappe steht das Foto entweder oben rechts im Lebenslauf oder auf einem Deckblatt. Das Deckblatt ist optional; es lohnt sich vor allem, wenn Sie Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse als eine PDF-Datei verschicken. Doppelt verwenden sollten Sie das Foto nicht, also nicht auf Deckblatt und im Lebenslauf zugleich. Ins Anschreiben gehört kein Foto.
Viele Unternehmen nutzen heute Bewerbungsportale mit eigenen Feldern. Gibt es dort ein optionales Feld für ein Foto, laden Sie es separat als JPG hoch, in der Regel quadratisch oder im Hochformat und in guter Auflösung. Gibt es kein Feld, ist das ein deutlicher Hinweis, dass das Unternehmen kein Foto erwartet. Im hochgeladenen Lebenslauf können Sie es dann weglassen.
Häufige Fehler beim Bewerbungsfoto
- Ein Ausschnitt aus einem Urlaubs- oder Hochzeitsfoto, auf dem noch die Schulter einer anderen Person zu sehen ist.
- Ein Automatenfoto oder biometrisches Passbild: korrekt für den Ausweis, aber zu steif für eine Bewerbung.
- Ein Foto, das deutlich älter ist und Sie mit anderer Frisur oder ohne Brille zeigt.
- Starke Filter oder Retusche, die Gesichtsform oder Hautton verändern.
- Ein zu großes Foto, das mehr Platz einnimmt als Ihre Berufserfahrung.
- Unterschiedliche Fotos in Lebenslauf, LinkedIn und Xing, die nicht zusammenpassen.
Die passende Vorlage
Ein Foto braucht im Layout einen festen Platz, sonst wirkt es angeklebt. Die Vorlage European ist für den deutschsprachigen Raum gedacht: Porträt im Hochformat, klare Abschnittsüberschriften und Platz für persönliche Angaben. Wer ein rundes Bild neben dem Namen bevorzugt, findet weitere Vorlagen mit Foto. Für Bewerbungen ohne Foto wählen Sie einfach eine Vorlage ohne Bildfeld; Ihr Inhalt bleibt derselbe.
Kein gutes Foto zur Hand?
Ein Termin beim Fotostudio ist die klassische Lösung. Wenn es schnell gehen muss, erstellt der KI-Bewerbungsfoto-Generator von Ruubu aus ein bis fünf Ihrer Selfies ein professionelles Porträt. Ihr Gesicht bleibt dabei unverändert; angepasst werden nur Kleidung, Hintergrund, Licht und Bildausschnitt. Das Ergebnis können Sie direkt in eine Fotovorlage einsetzen. Für Ausweise und Pässe ist es nicht geeignet.
Häufige Fragen
Darf ein Arbeitgeber ein Bewerbungsfoto verlangen?
Das AGG verbietet die Frage nach einem Foto nicht ausdrücklich. Arbeitgeber dürfen ihre Entscheidung aber nicht auf Merkmale wie Alter, Geschlecht oder ethnische Herkunft stützen. Deshalb verzichten viele Unternehmen von sich aus darauf. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich im Einzelfall rechtlich beraten.
Wirkt eine Bewerbung ohne Foto unvollständig?
Rechtlich nicht, und viele Personalverantwortliche sind daran gewöhnt. In Branchen, in denen Fotos sehr üblich sind, kann ein fehlendes Bild auffallen. Ein starker Lebenslauf gleicht das aus.
Wie groß sollte das Foto im Lebenslauf sein?
Moderat. Im Lebenslauf reicht eine Breite von etwa 4 bis 5 Zentimetern im Hochformat; auf einem Deckblatt darf es etwas größer sein. Das Foto soll einen Eindruck vermitteln, aber nicht mehr Raum einnehmen als Ihre Berufserfahrung. Achten Sie darauf, dass es auch in dieser Größe scharf bleibt.
Gilt das AGG auch in Österreich und der Schweiz?
Nein, das AGG ist ein deutsches Gesetz. Österreich hat ein eigenes Gleichbehandlungsgesetz, die Schweiz eigene Regeln. In beiden Ländern ist ein Foto in der Bewerbung weiterhin üblich.
Darf ich ein mit KI erstelltes Foto verwenden?
Ja, wenn es Sie wirklichkeitsgetreu zeigt. Was Personalverantwortliche dabei bemerken, lesen Sie im Beitrag zum Bewerbungsfoto mit KI auf unserem Blog.
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